Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Die nachstehend aufgeführten Vertragsbedingungen gelten für alle Kauf-, Tausch- und ähnliche Verträge, die mit den Abnehmern (Käufern) unserer Waren abgeschlossen werden. Davon abweichende Bedingungen des Käufers binden uns nur, soweit wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben oder soweit sie zwingendem Recht entsprechen. Unser Schweigen auf abweichende Bedingungen des Käufers gilt als Ablehnung.
II. Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere schriftlichen Angebote sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Die Zusendung unserer Preislisten, Kataloge, Prospekte usw. verpflichten uns nicht zur Lieferung. Für mündlich erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiter übernehmen wir keine Gewähr.
2. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Dieses gilt als angenommen, wenn es schriftlich innerhalb von vier Wochen bestätigt oder ausgeführt worden ist. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung (BVK) gilt als kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Telefonische Bestellungen nehmen wir nur auf Gefahr des Käufers an.
3. Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte in unseren Katalogen und Prospekten sind immer nur annähernd zu betrachten. Unwesentliche Änderungen und Abweichungen insbesondere solche, die eine Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, bleiben ohne vorherige Mitteilung vorbehalten, ebenso die Verwendung anderer Werkstoffe. Bei Irrtümern in Katalog, Preislisten, Prospekten, Angeboten, Auftragszetteln, Rechnungen und sonstigen Erklärungen sind wir berechtigt, Richtigstellung und gegebenenfalls Nachbelastung und/oder Gutschrift ohne vorherige Benachrichtigung vorzunehmen.
III. Lieferung
1. Die Lieferungen erfolgen baldmöglichst. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4. Höhere Gewalt und insbesondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, sowie unverschuldete Unmöglichkeiten bei uns oder bei unseren Lieferanten, insbesondere Verkehr- und Betriebstörungen, Arbeitskämpfe oder Werkstoffmangel berechtigen uns, Lieferungen hinauszuschieben, ohne dass dem Besteller hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.
5. Wird der Verkäufer von seinem Lieferanten mit der von dem Käufer bestellten Ware, oder der zur Produktion dieser Ware benötigten Rohstoffe, Bauelemente usw., nicht rechtzeitig oder nicht richtig beliefert, ohne dass der Verkäufer die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten hat, kann der Verkäufer von dem Vertrag mit dem Käufer zurücktreten. Betrifft die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung nach Abs. 5 Satz 1 nur einzelne Gegenstände einer einheitlichen Bestellung des Käufers, ist der Verkäufer ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern nicht der Käufer ein Interesse an der Teilerfüllung des Vertrages hat. Ist letzteres der Fall, wird der Verkäufer hinsichtlich der Gegenstände, die von der nicht richtigen oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung betroffen sind, von seiner Leistungspflicht frei, ohne dass es einer gesonderten Erklärung des Verkäufers bedarf. Die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung ist dem Käufer anzuzeigen. Tritt der Verkäufer nicht vom Vertrag zurück, wird er für die Dauer der nicht rechtzeitigen oder nicht richtigen Selbstbelieferung von seiner Leistungspflicht frei.
6. Wird im Liefervertrag auf verwiesen und ihre Geltung vereinbart, dann soll die Fassung der Incoterms 1990 ICC-Publikation Nr. 460 gelten.
IV. Versand und Verpackung
1. Der Versand der Ware erfolgt ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers. Dies gilt auch dann, wenn wir die Waren mit eigenen Fahrzeugen zustellen. In diesem Falle sind wir berechtigt, Zufuhrkosten bis zur Höhe der Gebühren, die bei der Wahl einer anderen Versandart entstehen würden, zu berechnen. Mit der Absendung geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Waren auf den Käufer über.
2. Soweit der Besteller nichts anderes bestimmt, steht die Versandart in unserem Ermessen. Wir übernehmen keine Verbindlichkeiten für billigsten Versand.
3. Im Interesse des Käufers ist folgendes zu beachten: Sendungen, die bei Ankunft die geringsten Spuren einer Beraubung oder Beschädigung tragen, dürfen nur unter Vorbehalt in Empfang genommen werden. Es ist sofort eine amtliche Feststellung bei der Bahn, Post oder sonstigem Kurier zu beantragen. Bis dahin muss die Sendung unausgepackt bleiben. Bei Lastwagentransporten ist der entsprechende Spediteur, Fuhrunternehmer usw. zur Schadenfeststellung zu veranlassen. In Gegenwart des anliefernden Kraftfahrers ist die Ware auszupacken und von diesem der Schaden auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.
4. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Papierverpackung wird nicht zurückgenommen. Bei Lieferung auf Europaletten können vom Käufer Tauschpaletten gestellt werden. Andernfalls werden die Paletten durch die Spedition in Rechnung gestellt.
V. Preise
1. Die vereinbarten Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung. Die Preise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Erteilung gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern keine andere Währung angegeben worden ist und bei Auslandsaufträgen insofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist. In unseren Preisen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten, soweit nichts anderes vereinbart ist; diese wird zusätzlich berechnet.
2. Der Mindestauftrag für Versandlieferung beträgt EUR 250,00 (ohne MwSt.). Bei Kleinlieferungen unter Mindestauftragswert werden anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von EUR 15,00 (ohne MwSt.) in Rechnung gestellt.
3. Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von zwei Monaten ab Vertragsschluss oder verzögert sich die Lieferung über zwei Monate ab Vertragsschluss aus Gründen, die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, sind wir berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen.
VI. Beanstandung und Gewährleistung
1. Bei Beanstandungen wegen unvollständiger und unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel gilt § 377 und § 309 Nr. 8 HGB.
2. Wir leisten Gewähr für die einwandfreie Beschaffenheit der von uns gelieferten Teile, insbesondere für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in Konstruktion oder Ausführung, die wir oder unsere Zulieferer nach Vertragabschluss allgemein vornehmen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahre, gerechnet ab Übergabe der Ware an den Käufer (Gefahrübergang). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
4. Der Käufer hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
5. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, dass der Schaden nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn gesetzliche oder von uns bzw. unseren Zulieferern erlassene Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden. Soweit für bestimmte Teile besondere Garantiebedingungen der Hersteller bestehen, sind wir berechtigt, diese Bedingungen anzuwenden, auch wenn diese dem Käufer nicht bekannt sind. Auf Anforderung werden wir sie dem Käufer zur Verfügung stellen.
6. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn sich die beanstandeten Teile nicht mehr am Bestimmungsort befinden und Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie wegen erkennbarer Mängel nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich gelten gemacht worden sind.
7. Beanstandete Waren sind stets frachtfrei an uns einzusenden. Mitgelieferte Pack- und Kontrollzettel sind beizufügen.
8. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zu vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Die gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Wechsel und Schecks ühren erst durch ihre Gutschrift zur Befriedigung unserer Ansprüche.
2. Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die Gestattung ist widerruflich. Die Weiterveräußerung darf nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Sicherungsübereignung, Verpfändung und andere unsere Rechte beeinträchtigenden Verfügungen sind dem Käufer nicht gestattet. Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen sicherungshalber an uns ab. Auf Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen zu übersenden und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen, solange uns fällige Forderungen gegen den Käufer zustehen.
3. Der Käufer kann an der Ware durch Be- oder/und Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum nach § 950 BGB erwerben, ohne uns zu verpflichten. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt unentgeltlich für uns. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörigen Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zu.
VIII. Zahlungen und Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind zahlbar zu den auf unseren Rechnungen vermerkten Zahlungsbedingungen. Skonto kann nur auf Rechnungsbeträge über EUR 50,00 gewährt werden. Nicht skontierfähig sind Beträge, die durch Verrechnung mit Gutschriften ausgeglichen werden. Reparaturrechnungen sind rein netto ohne jeden Abzug zahlbar.
2. Wir behalten uns Versendung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vor, es sei denn, dass uns befriedigende Referenzen mit der Bestellung übermittelt werden. Zu Skontoabzügen ist der Käufer nur dann berechtigt, wenn im Zeitpunkt der Skontierung unsere sonstigen Forderungen sämtlichst beglichen sind. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes der Bundesbank zuzüglich 8 % in Rechnung zu stellen.
3. Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet. Scheckzahlungen gelten erst nach deren Gutschrift als bewirkt. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und unter dem Vorbehalt zu Lasten des Käufers. Falls die Wechsel in unserem Depot verbleiben, sind wir berechtigt, die Diskontspesen der Privatbanken zu berechnen.
4. Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers nach Auftragserteilung oder stellt sich aufgrund eingeholter Auskünfte heraus, dass der Kreditwürdigkeit des Käufers Bedenken begegnen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Ist der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen ohne Rücksicht auf das gewährte Ziel zur unverzüglichen Barzahlung fällig; dies gilt auch dann, wenn wir Wechsel und Schecks hereingenommen haben. In jedem dieser Fälle sind wir berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen zu verweigern oder sie
von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, hierzu eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach ergebnislosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Unsere Außendienstmitarbeiter (Vertreter) sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit besonderer Vollmacht berechtigt.
6. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder kann die Lieferung aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, sind wir berechtigt, unter Befreiung von unserer Lieferverpflichtung eine Entschädigung in Höhe von 1/3 des Auftragswertes zu verlangen.
IX. Haftung; Einredebeschränkungen; Abholungsanspruch
1. Soweit nicht in diesen Vertragsbedingungen etwas anderes bestimmt ist, sind Ersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch solche wegen § 241 Abs. 2 BGB (positiver Vertragsverletzung) und § 311 Abs.2 Nr. 1 BGB (Verschulden bei Vertragsabschluss) ausgeschlossen. Weiter wird für den Ertrag und für die Planung von Anlagen keine Haftung übernommen. 2. Eine weitergehende Haftung, als gesetzlich vorgeschrieben, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Ansprüche aller Art können uns gegenüber durch Einrede, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Rücktritt und Minderung nicht geltend gemacht werden, es sei denn, dass wir diese Ansprüche schriftlich anerkannt haben oder diese gerichtlich rechtskräftig festgestellt worden sind.
5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unsere Eigentums-Vorbehaltsware herauszuverlangen und durch Beauftragte abholen zu lassen. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Vertragsrücktritt.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für Käufer und Verkäufer ist Eckental. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Ansprüche aus Wechsel oder Schecks. Wir sind jedoch berechtigt, auch ein anderes zuständiges Gericht in und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anzurufen, auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Lieferungen in das Ausland.
2. Die Geltung des Gesetzes über den internationalen Warenkauf und Verkauf wird für von uns getätigte Geschäfte ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich von uns anders vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Für Zugang von schriftlichen Erklärungen, insbesondere Auftragsbestätigungen an den Käufer, genügt der Nachweis, dass diese durch Fax oder E-Mail an die uns zuletzt bekannt gegebene Adresse abgesandt worden sind.
XI. Schlussbestimmungen
1. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
2. Abänderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Fa. Süß
Geschäfftsinhaber: Sven Süß
Schnaittacher Strasse 22a
90542 Eckental
Telefon: 0049 9126 2803843
Telefax: 0049 9126 2803847
E-Mail : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!">
Internet: www.suess-werft.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für eBay-Versteigerungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle über die Internetauktionsplattform eBay übermittelten Bestellungen durch Kunden werden den jeweiligen Auktionen zugrunde gelegt.
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche, selbständige oder freiberufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dies gilt nicht für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der eBay International AG, auf deren Geltung neben diesen AGB ausdrücklich hingewiesen wird.
Dem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
2. Vertragsschluss
Unser Unternehmen gibt durch das Einstellen der jeweiligen Ware zur Versteigerung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Dieses Angebot kann innerhalb der von uns festgelegten Laufzeit durch den Kunden angenommen werden. Der Vertrag wird mit Ende der Laufzeit der jeweiligen Auktion mit demjenigen Kunden geschlossen, der bis dahin das höchste Gebot abgegeben hat.
Ist eine angebotene Auktion mit der so genannten "Sofort-Kaufen-Option" versehen, so kommt der Vertrag bereits dann zustande, wenn ein Kunde diese Option ausübt.
Weitere Details ergeben sich aus den Regularien der eBay International AG, derzeit unter der URL: http://pages.ebay.de/help/community/png-user.html abrufbar.
3. Preise
Das höchste Gebot, das bis zum Ablauf der von uns festgesetzten Laufzeit der Auktion abgegeben wurde, bestimmt die Höhe des Kaufpreises.
Alle Preise sind Endpreise, das heißt, sie beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer, allerdings zzgl. der Versandkosten, die in der jeweiligen Auktion gesondert angegeben werden. Die Wahre muss innerhalb von 10 Werktagen nach Auktionsende beglichen werden, ansonsten sind wir berechtigt die wahre anderweitig abzugeben.
4. Lieferung
Für die Lieferung berechnen wir Versandkosten, die von der jeweiligen Auktionsware abhängig sind und in der Auktion angegeben werden. Sämtliche Ware wird für den Kunden an die von diesem angegebene Anschrift versendet.
5. Widerrufsrecht:
Ausschließlich für Verbraucher gilt das folgende Widerrufsrecht:
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. b. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Kaufsache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, die gelieferte Ware muss der bestellten entsprechen. Die Rücksendung muß immer in der Originalverpackung stattfinden. Die Wahre muss innerhalb von 10 Werktagen nach Auktionsende beglichen werden, ansonsten sind wir berechtigt die wahre anderweitig abzugeben.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, so ist er verpflichtet, insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung wie sie in etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Veränderte oder extra angefertigte Waren die vom Kunden entsiegelt wurden, sind von einer Rückgabe ausgeschlossen.
Ende der Widerrufsbelehrung
6. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von uns. Das Vorbehaltseigentum erstreckt sich auch auf verarbeitete Gegenstände und im Falle der Weiterveräußerung auf die Kaufpreisforderung (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
7. Gewährleistung
Mängel sind gegenüber dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ab Verkaufsdatum an den Kunden gilt die Herstellergarantie von 24 Monaten. Die Herstellergarantie erstreckt sich aber nur auf die Produkte, nicht aber auf Folgeschäden, Verlust oder mutwillige Beschädigung. Von dieser Regelung werden die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften nicht berührt. Der Kunde hat einen Nachweis zu führen und zwar in Form einer Rechnungskopie oder eines Kassenbeleges bei Gewährleistung. Jede Gewährleistung entfällt, wenn Betriebs- oder Wartungsarbeiten nicht befolgt werden, Änderungen an den Produkten vorgenommen werden, Teile ausgewechselt werden oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Gerätespezifikationen entsprechen. Ebenso entfällt jede Gewährleistung, wenn Beschädigungen aufzuweisen sind, die auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind. Spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware sind uns unverzüglich Mängel mitzuteilen. Das gleiche gilt bei Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten. Ausgeschlossen ist eine Haftung für normale Abnutzung (Akkus, Solarteichpumpen). Akkus und Solarteichpumpen unterliegen den normalen Verschleiß. Akkus haben somit eine begrenzte Garantie von 6 Monaten. Bei den Solarteichpumpen liegt die Betriebszeit bei ca. 500 Std. (= ca. 1 bis 1 1/2 Jahre normale Solarbenutzung).
Ein Gewährleistungsanspruch gegen uns ist nicht übertragbar und steht nur dem unmittelbaren Käufer zu.
Der Austausch der „defekten“ Artikel innerhalb der Garantiezeit ist für den Kunden kostenlos. Sollten die „Neuteile“ per Paketdienst/Post innerhalb der Garantiezeit zugestellt werden, trägt der Kunde die Versandkosten.Bei Fehlbedienung und unsachgemäßem Gebrauch der Ware trägt der Kunde die Kosten der Nachbesserung bzw. der Reparatur.
8. für Unternehmer
Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach Wahl von uns Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9. Haftungsbegrenzung
Wir schließen die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von uns.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Verzug oder nachgewiesene Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß § 284 BGB sind auf 10% des Kaufpreises beschränkt, soweit wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
10. Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert.
Dieser Hinweis erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht zu Werbezwecken weitergegeben.
Durch die Abgabe von Geboten erklärt sich der Kunde mit der Speicherung seiner Daten nach erfolgtem Vertragsschluss zur Abwicklung des Vertrages einverstanden. Er ist jederzeit berechtigt, seine Daten einzusehen und ggf. Angaben verändern bzw. löschen zu lassen.
11. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
der Gerichtsstand ist Eckental; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist nur dann unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmenden Änderungen eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
Alle Punkte des Widerrufsrechtes sind in unsere AGB`S genau erläutert.